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Teure Nettigkeiten

16.9.2009 (€) – Gefälligkeiten für ein Konkurrenzunternehmen können kostspielig werden. Das musste ein Mann erfahren, dem nach seiner Entlassung das Arbeitslosengeld gesperrt wurde.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitslosenversicherung · Arbeitsrecht · Beschwerde · Gewerbeordnung · Personalabbau
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