Wie Chefs ihre Beschäftigten zu Privatpatienten machen

25.8.2025 (€) – Ein deutscher Unternehmerverband schlägt die Neueinführung der Praxisgebühr vor, um die hohe Zahl der Arztbesuche durch gesetzlich Krankenversicherte zu senken. Gleichzeitig nutzen immer mehr Firmen die Angebote der privaten Anbieter und versichern insbesondere begehrte Fachkräfte zusätzlich über den Betrieb, um so die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer gezielt zu fördern. Von diesem Wachstumsmarkt können Vermittler profitieren.

Vorwärts in die Vergangenheit? Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine Gebühr für Arztbesuche gefordert, um Patientenströme besser zu steuern. Der entsprechende Geldbetrag müsse so hoch sein, dass er zu Verhaltensänderungen führe, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Nachrichtenmagazin „Politico“.

Kritiker verweisen darauf, dass die einstige Praxisgebühr für Arzt- und Zahnarztbesuche von zehn Euro pro Quartal nicht ohne Grund zum 1. Januar 2013 abgeschafft wurde – mit Stimmen aller damals im Bundestag vertretenen Parteien (VersicherungsJournal 21.12.2012). Die von den Patienten zu leistende Gebühr hatte nicht dazu geführt, dass die Zahl der Arztbesuche signifikant abnimmt.

Die durch den Wegfall der Gebühreneinnahmen in Höhe von etwa zwei Milliarden Euro entstandenen Finanzlöcher der Krankenkassen wurden durch den Gesundheitsfonds ausgeglichen. Grundsätzlich gerät das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aber zunehmend in finanzielle Schieflage, da es aufgrund des Umlageverfahrens unter dem demografischen Wandel leidet.

Zahl der Beschäftigten mit bKV seit 2015 vervierfacht

Denn für die steigende Zahl älterer Versicherter müssen in der GKV zukünftig immer weniger Beitragszahler aufkommen, da die Geburtsjahrgänge der heutigen Beschäftigten kleiner ausfallen. Hiervon ist die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte private Krankenversicherung (PKV) nicht betroffen und ihr vereinbarter Versicherungsschutz kann nicht nachträglich gekürzt werden.

Der Wechsel von der GKV in die private Krankenvollversicherung steht aber nur Arbeitnehmern offen, die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 73.800 Euro Jahresbrutto verdienen. Teilweise zu Privatpatienten werden sie aber einerseits durch Krankenzusatzversicherungen – zum Beispiel für Auslandsreisen oder Zahnersatz –, die sie aus der eigenen Tasche bezahlen.

Andererseits sponsern immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Gesundheitsschutz im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Deren Bestand hat sich in den vergangenen neun Jahren auf rund 2,45 Millionen Versicherte mehr als vervierfacht (4.7.2025). Ende 2024 boten insgesamt etwa 52.400 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine bKV an.

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Extrablatt 3|2025 (Bild: VersicherungsJournal)
Extrablatt 3|2025 (Bild: VersicherungsJournal)

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