26.1.2021 – Viele private Krankenversicherer wollen als Gesundheitsmanager punkten und bieten Vollversicherten zahlreiche kostenlose Leistungen. Wie die Kunden diese Offerten annehmen und was für welche Gruppe wirklich zählt, untersucht eine Umfrage von Assekurata Solutions. (Bild: Pixabay CC0)
Geht es um die zusätzlichen und kostenlosen Angebote der privaten Krankenversicherer, haben die Kunden klare Favoriten. Allerdings gibt es hier Unterschiede bei den verschiedenen Altersgruppen, den Geschlechtern und den Versicherungsnehmern mit Vorerkrankungen, die die Services nutzen.
Zu diesen Ergebnissen kommt die Assekurata Solutions GmbH in einer Umfrage unter 516 Krankenvollversicherten, die das Unternehmen als zweite Folge ihrer Befragung veröffentlichte. Im ersten Teil ging es um die Wahrnehmung der Kunden, wie sie die Services der privaten Krankenversicherung (PKV) sehen und welche Rolle das Gesundheitsmanagement für die Klientel im Allgemeinen spielt (VersicherungsJournal 14.1.2021).
Konkrete Beispiele für das Vorgehen der Unternehmen bietet die Pandemie. Im Frühjahr 2020, beim Ausbruch der ersten Coronawelle, haben diverse Gesellschaften ihre Angebote um spezielle telemedizinische Offerten ausgebaut (25.3.2020, Medienspiegel 23.3.2020).
Aber auch vor Covid-19 feilten die Produktgeber an kostenlosen, zusätzlichen Leistungen für ihre Vollversicherten. Mitte 2019 gaben laut einer Studie die Axa Krankenversicherung AG, die Hallesche Krankenversicherung a.G., die Versicherungskammer Bayern und die Allianz Private Krankenversicherungs-AG den Takt im Markt vor (4.6.2019).
Das Ziel der kostenlosen Offerten für Vollversicherte ist es, eine stärkere Kundenbindung und eine erhöhte Weiterempfehlungs-Bereitschaft zu erreichen.
Die von Assekurata befragten privat Krankenversicherten setzen bei den zusätzlichen Leistungen Prioritäten. Am häufigsten geben die Kunden das elektronische Rezept an (53 Prozent), gefolgt von der Unterstützung bei der Suche nach Fachärzten oder medizinischen Spezialisten (knapp 50 Prozent).
An dritter Stelle kommt für die Kunden das Angebot, eine zweite Meinung von einem zuständigen Facharzt einzuholen (45,5 Prozent). Digitale Services wie Apps oder telemedizinische Offerten wie Video-Sprechstunden erreichen jeweils nur unter 30 Prozent der Befragten.
Die Rangfolge sieht bei chronisch kranken Patienten ähnlich aus wie bei gesunden Versicherten, so Assekurata zur Auswertung. Chronisch Kranke hätten ein etwas höheres Interesse am Zugang zu Informationen zu Erkrankungen und Behandlungsoptionen sowie an Services, die die ärztliche Therapie unterstützen (Coaching-Programme, Gesundheits-Apps).
Das digitale Rezept sowie ein Arzneimittelservice seien dieser Versichertengruppe dagegen nicht so wichtig. „Dies überrascht ein wenig, könnten Chroniker doch insbesondere von Services profitieren, die Transparenz im Hinblick auf die individuelle Behandlungshistorie ermöglichen“, so Assekurata.
Deutliche Unterschiede gibt es dagegen bei den Geschlechtern. Insgesamt sind Männer offener für die digitalen Angebote. Dafür nennt Assekurata das Beispiel der elektronischen Patientenakte: 50 Prozent der Männer akzeptieren die Offerte, aber nur 36 Prozent der Frauen. Die Teilnehmerinnen präferieren dagegen mit 45 Prozent eine Unterstützung bei der Organisation von Reha-/Klinikaufenthalten, im Gegensatz zu den Männern mit 39 Prozent.
Die wohl größte Überraschung für Assekurata zeigt der Blick in die Analyse der verschiedenen Altersgruppen. Während die Gruppe der 60- bis 69-Jährigen mit Abstand am stärksten Gesundheits-Apps und die elektronische Patientenakte befürwortet, bekunden die 30- bis 39-Jährigen das höchste Interesse an einem Termin-Erinnerungsservice und dem elektronischen Rezept.
„Entgegen der gängigen Meinungen scheinen ältere Menschen durchaus offen für digitale Serviceangebote zu sein“, so die Auswertung.
2020 hat die Assekurata Solutions das Gesundheitsmanagement von zwei Gesellschaften unter die Lupe genommen: die Leistungen der Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) und die Angebote der Allianz. Weitere Gesellschaften sollen im laufenden Jahr folgen (11.12.2020).
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