Ohne Stornogefahr-Mitteilung keine Provisions-Rückforderung

1.2.2001 (€) – Läuft ein Versicherungsvertrag Gefahr, vom Kunden storniert zu werden, muss der Versicherer oder die Vertriebsgesellschaft zeitnah eine Stornogefahrmitteilung machen. Sonst hat sie schlechte Karten.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Geschäftsbericht · Provision · Verkauf · Vertretervertrag · Vertriebsrecht
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