13.5.2022 – Das geltende Reglement für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen ist nicht mehr zeitgemäß, meint die Behörde: Grundlegende Veränderungen des Marktes, Digitalisierung, neuer Marktteilnehmer, inzwischen erlassene spezifische Rechtsvorschriften – dies erfordere eine Anpassung. Eine besondere Rolle spielen Kundeninformation und Widerrufsrechte.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Reform der EU-Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher verabschiedet. Im Mittelpunkt des Interesses steht hier zunächst die – unter anderem auch Versicherungen und Altersversorgung berührende – Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (2002/65/EG).
Nach Inkrafttreten der Richtlinie seien produktspezifische – etwa die Verbraucherkredit-Richtlinie – und horizontale EU-Rechtsvorschriften (die Datenschutz-Grundverordnung) erlassen worden, durch die die Richtlinie „an Relevanz und Mehrwert“ verloren habe.
Die Richtlinie sei aber weiter von Nutzen, weil ihre „horizontale Anwendung“ Verbrauchern ein gewisses Schutzniveau für im Fernabsatz geschlossene Verträge auch für solche Finanzprodukte biete, die noch nicht EU-reguliert seien, etwa Kryptowerte.
Auch gälten für bestimmte Finanzdienstleistungen, für die EU-Rechtsvorschriften bereits in Kraft sind, etliche Bestimmungen der Richtlinie, zum Beispiel das Widerrufsrecht für bestimmte Versicherungen.
So wie sich die Welt der Finanzdienstleistungen weiterentwickelt, müssen auch unsere Vorschriften auf dem neuesten Stand sein.
Justizkommissar Didier Reynders
Angesichts der Digitalisierung und neuer Arten von Finanzdienstleistungen, neuer Akteure mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Vertriebskanälen habe sich der Markt seit Erlass der Vorschriften 2002 erheblich weiterentwickelt, stellt die Kommission grundsätzlich fest.
Die Pandemie habe die Zunahme von Online-Transaktionen weiter verstärkt.
Der Sektor habe sich in den letzten zwanzig Jahren „grundlegend verändert“, und die jüngsten pandemiebedingten Ausgangsbeschränkungen hätten gezeigt, „dass ein effizienterer und modernerer Rechtsrahmen für Fernfinanzdienstleistungen wichtiger denn je ist“, sagt Justizkommissar Didier Reynders.
Die Kommission will deshalb „die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern“.
Hierzu peilt sie erstens die Aufhebung der erwähnten Richtlinie an, zweitens die „Modernisierung und anschließende Aufnahme der noch relevanten Artikel (Recht auf vorvertragliche Informationen und Widerrufsrecht)“ in die bestehende Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU).
Drittens soll die Anwendung bestimmter Vorschriften der Verbraucherrechte-Richtlinie „auf im Fernabsatz kontraktierte Finanzdienstleistungen für Verbraucher“ ausgeweitet werden. Das beträfe zum Beispiel Vorschriften über zusätzliche Zahlungen und über Durchsetzung und Sanktionen.
Viertens denkt die Kommission an die Einführung „gezielter neuer Bestimmungen, die Fairness im Internet gewährleisten sollen“, wenn Verbraucher Verträge über Finanzdienstleistungen online abschließen.
Das Papier enthält einen Katalog an Maßnahmen, die in mehreren Bereichen ansetzen. Die Vorschläge – sie werden nun im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert – sehen im Überblick Folgendes vor:
Der „Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen“ ist samt Begründung und Richtlinienentwurf auf der Website der EU-Kommission abrufbar.
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