Cleveres Vermittlertool: Die Digitale Rentenübersicht

5.11.2024 – Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge-Ansprüche per Papier oder App mühsam zusammensuchen war gestern. Anfang Januar 2025 kommt die Digitale Rentenübersicht. Wie sie funktioniert und wie Vermittler sie nutzen können, wird im VersicherungsJournal-Extrablatt ausführlich beschrieben. Eine Kurzfassung folgt hier.

Die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) ist ein gemeinsames Projekt von Vertretenden der drei Säulen der Alterssicherung, des Verbraucherschutzes, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums der Finanzen.

Seit Juni 2023 können Bürger über das Portal Rentenuebersicht.de kostenlos Informationen erhalten. Kernstück ist ein Überblick über die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter aus den drei Säulen der Alterssicherung.

Der Nutzer soll erfahren, mit welcher Rente er auf jeden Fall rechnen kann und womit im besten Fall. Antworten auf diese Fragen liefert eine Gesamtübersicht für jedes einzelne Altersvorsorge-Produkt.

Das zeigt die Digitale Rentenübersicht

Um den Stand einschätzen zu können, finden sich in der DRÜ bis zu vier verschiedene Werte je Produkt gemäß Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG):

  • Erreichte Altersvorsorgeansprüche: Die bis zum Stichtag der Standmitteilung erworbenen Ansprüche aus Altersvorsorgeprodukten (Altersvorsorgeansprüche) bei Beginn des Leistungsbezugs oder bei Ablauf des Vertrages unter der Annahme, dass keine weiteren Ansprüche erworben werden.
  • Erreichbare Altersvorsorgeansprüche: die Altersvorsorgeansprüche bei Beginn des Leistungsbezugs oder bei Ablauf des Vertrages unter der Annahme, dass bis dahin weitere Ansprüche erworben werden.
  • Garantierte Werte: die erreichten oder erreichbaren Altersvorsorgeansprüche, die nach geltendem Recht mindestens entstanden sind oder entstehen werden oder vertraglich zugesichert sind.
  • Prognostizierte Werte: die erreichten oder erreichbaren Altersvorsorgeansprüche, die sich unter Zugrundelegung einer realistischen Einschätzung der künftigen Entwicklung ergeben können.

Eine Detailansicht bietet für jedes einzelne Produkt zusätzliche Informationen. In der Spalte links finden sich weitere Angaben zum Produkt, zum Beispiel die Art der Altersvorsorge oder der Rentenbeginn.

Im Bereich rechts ist aufgelistet, was bei der Einschätzung der Ansprüche außerdem zu bedenken ist; zum Beispiel, ob die Auszahlungen noch versteuern müssen oder Sozialabgaben anfallen, ob Hinterbliebene oder Invalidität mit abgesichert sind. Hat der Interessent zusätzliche Fragen, erhält er von jedem seiner Vertragspartner die Kontaktdaten, also Telefonnummer, E-Mail- und Postadresse.

Vor Unsicherheiten wird gewarnt

Auch an Warnungen hinsichtlich der Aussagekraft der Übersicht fehlt es nicht. So heißt es unter anderem:

  • Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes auch die steigenden Preise. Auf lange Sicht kann das viel ausmachen.
  • Wie hoch Ihre Ansprüche zu Beginn Ihres Ruhestands tatsächlich sein werden, hängt von verschiedenen Bedingungen ab.
  • Wichtig ist zum Beispiel, ob Sie weiterhin Beiträge für ein Altersvorsorge-Produkt einzahlen.
  • Außerdem zählt, wie hoch Rentenanpassungen oder Zinsen ausfallen werden.

Welche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten bereits angebunden sind, lässt sich über eine Liste feststellen. Da sich die DRÜ noch bis Ende des Jahres 2024 in einer Übergangsphase befindet, können es aktuell auch nur Teilbestände sein, die bislang gemeldet wurden.

Ende August lagen 314 Anmeldungen von Organisationen (entspricht 707 Vorsorgeeinrichtungen) zur Anbindung an die Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZFDR) vor. 433 Vorsorgeeinrichtungen können bereits Daten liefern, darunter viele Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds.

Betroffen von der Anbindungspflicht sind nach dem Rentenübersichtsgesetz diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die jährliche Standmitteilungen beziehungsweise Renteninformationen an ihre Kundinnen und Kunden übermitteln müssen. Zu den per 1. Januar 2025 verpflichteten Vorsorgeeinrichtungen gehören Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungsunternehmen sowie Banken, Sparkassen und Investmentfondsanbieter.

Vermittler sollten sich schnell selbst registrieren.

Stuttgarter Lebensversicherung

Beratungsanlass 1: Die Registrierung

Die Nutzung des Portals erfordert eine sichere elektronische Authentifizierung des Nutzers nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Dafür wird die Online-Ausweisfunktion (eID) des digitalen Personalausweises (Online-Ausweis) benötigt.

Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, muss die Ausweisapp heruntergeladen werden. Gebraucht wird außerdem ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, sowie eine PIN-Nummer.

Deshalb empfiehlt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G.: „Vermittlerinnen und Vermittler sollten sich schnell selbst registrieren, um die Funktionen und potenziellen Hürden der DRÜ besser zu verstehen. Dadurch wird es Ihnen leichter fallen, Kundinnen und Kunden aktiv für die Nutzung des Angebots zu gewinnen, da die Nachfrage nach fachlicher Beratung durch das Portal in den nächsten Monaten steigen sollte.“

Beratungsanlass 2: Die Übersicht prüfen

Diejenigen Versicherten, die mehrere Altersvorsorgeprodukte nutzen, dürften dankbar sein, wenn ihr Vermittler ihnen hilft, die in der DRÜ hinterlegten Informationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. In der Datenflut, die gemeldet und verarbeitet werden muss, ist auch noch so ausgefeilter Technik nicht zu trauen.

Beratungsanlass 3: Die Werte erläutern

Die möglicherweise vier verschiedenen Wertansätze, die in der Übersicht je Produkt angegeben werden, sind für Laien sicherlich oft verwirrend. Hier kann der Experte auf seiner Internetseite, virtuell oder im Face-to-Face-Gespräch aufklären.

Beratungsanlass 4: Die Werte interpretieren

Wie die Hinweise auf „Rahmenbedingungen“, „Zinsentwicklung“ oder „Rentenanpassung“ zeigen, liefert die DRÜ eine Momentaufnahme und Prognosen. Die Zukunft ist und bleibt aber ungewiss.

Und wer weiß schon, welche Steuern er auf seine Renteneinnahmen zahlen muss? Und wer rechnet die Beiträge für seine Krankenversicherung mit, wenn er prüft, ob seine Altersvorsorge ausreicht? Wer kennt die Sterbetafel oder sein statistisch ermitteltes wahrscheinliches Endalter, bis zu dem die Alterseinkünfte reichen sollten?

Beratungsanlass 5: Die Grenzen der DRÜ aufzeigen

Die DRÜ berücksichtigt qua Gesetz „nur“ Altersvorsorgeansprüche mit jährlicher Standmitteilung. Damit fehlen andere Faktoren. Dazu zählen insbesondere Immobilien. Wie lange läuft in welcher Höhe ein Kredit für den Erwerb? Ist mit Mieteinnahmen im Alter zu rechnen oder verschlingt das selbst genutzte Eigenheim im Alter horrende Beträge für Reparatur oder Sanierung?

Vielleicht reicht die aufgebaute Altersvorsorge nur auf den ersten Blick aus, weil auf den zweiten Blick der Unterhalt für Familienangehörige weitaus höhere Summen erfordert? Wie ist die Situation, wenn der Versicherte vorzeitig aus dem Beruf aussteigen möchte?

Zur Klärung solcher Fragen wurde die DRÜ nicht gemacht. Im Koalitionsvertrag 2018 wurde als Ziel formuliert: „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.“

Damit ist die DRÜ ein hilfreiches Instrument, kann eine ganzheitliche Beratung aber keinesfalls ersetzen.

Lesetipp
Extrablatt 4|2024 (Bild: VersicherungsJournal)

Der vorstehende Text ist ein Auszug aus dem VersicherungsJournal-Extrablatt 4|2024 mit dem Titel „Raus aus der Flaute: Rückenwind für die Lebensversicherung“.

Es informiert unter anderem über die anstehende Erhöhung der Rechnungszinsen, die Altersvorsorgereformen und BU-Schutz für Handwerker.

Das E-Paper kann von dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Zukünftige Hefte können zum kostenlosen Bezug als Printausgabe im Inland auf dieser Seite bestellt werden.

Nachträgliche Ergänzung 5. November 2024:

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) weist auf sein Angebot hin:

„Der BVK hat die von Ihnen skizzierten Herausforderungen hinsichtlich der DRÜ bereits aufgegriffen und zur DKM ein Beratungstool für Vermittler als Ergänzung zur DRÜ veröffentlicht.

Das Tool berücksichtigt die Daten der DRÜ und stellt bereits in der kostenfreien und freien Version (Schnellrechner) eine Nettobetrachtung der Versorgungslücke dar. Zudem bietet der Detailrechner (im Mitgliederbereich) unter anderem die Möglichkeit, weitere Einkommensarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Damit bietet es Vermittlern als Ergänzung zur DRÜ eine umfassende Beratungshilfe.“

 
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