BVK ist beim Provisionsdeckel optimistisch

26.9.2018 (€) – BVK-Präsident Michael H. Heinz hat sich gestern Abend vor Journalisten optimistisch geäußert, dass der drohende Provisionsdeckel beim Vertrieb von Lebensversicherungen nicht in das Lebensversicherungs-Reformgesetz hineinkommt. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages werden in ihren heutigen Sitzungen die Verordnung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Versicherungsvertrieb (IDD) abschießend beraten.

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Michael H. Heinz, und seine Vorstandskollegen sehen zwar in einem möglichen Provisionsdeckel einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit. Allerdings mache es in der jetzigen Situation keinen Sinn, mit Klage zu drohen.

Michael H. Heinz (Bild: Brüss)
Michael H. Heinz (Bild: Brüss)

„Es zeichnet sich noch in diesem Jahr eine Lösung im Sinne der Vermittlerschaft ab.“, sagte Heinz am Dienstag in Berlin vor Journalisten im so genannten BVK-Pressedialog. Damit bestätigt er die Einschätzung des AfW – Bundesverbandes Finanzdienstleistung e.V. (VersicherungsJournal 18.9.2018).

Für und Wider Vergütungsbegrenzung

Zuvor hatte der BVK intensive politische Gespräche geführt und in der Diskussion über die Evaluierung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes (VersicherungsJournal 20.9.2018, 18.9.2018) die Interessen der Vermittler vertreten (VersicherungsJournal 20.9.2018).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte die Wirkungsweise des Lebensversicherungs-Reformgesetzes untersucht und in seiner Evaluierung die Einführung eines Provisionsdeckels vorgeschlagen, ohne sich aber über die Höhe zu äußern (VersicherungsJournal 24.8.2018, 17.7.2018, 12.6.2018, 6.6.2018).

„Das Provisionssystem hat sich bewährt“, versicherte Heinz. Und Provisionen sagten auch nichts über die Gesamtkosten aus. Und dass Makler eine höhere Courtage benötigten, sei den höheren betriebs-wirtschaftlichen Kosten für ihr Unternehmen geschuldet.

BVK fordert für die Zukunft angemessene Vergütung

Für Heinz ist klar, dass ein gesetzlicher Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen für den BVK ein „weiterer Offenbarungseid der Politik“ wäre.

Dies wäre zugleich ein Eingriff in die Vergütungsgestaltung der Versicherungskaufleute. Auch hätten die Vermittler bei der Lebensversicherung in Zeiten der Niedrigzinsen bereits durch Provisionseinbußen aus dem LVRG zur Stabilisierung der Lage beigetragen.

„Eine angemessene Vergütung für die Vermittler muss in Zukunft sichergestellt sein, um die hohe Beratungsqualität für die Kunden zu gewährleisten“, forderte Heinz, denn Beratung müsse auf hohem fachlichem Niveau erfolgen und diese habe auch ihren Preis.

Es seien die ehrbaren Versicherungskaufleute, die mit hoher Fachkompetenz die Bürger von der Notwendigkeit des Konsumverzichts für eine privatfinanzierte Altersvorsorge überzeugten, so Heinz weiter.

Stellungnahme an den Finanzausschuss

Den Mitgliedern im Finanzausschuss soll heute eine Stellungnahme des BVK zur Evaluierung der LVRG übermittelt werden.

In dem 16 Seiten umfassenden Papier listet der BVK noch einmal seine Argumente auf. Dabei wird laut BVK auch nachgewiesen, dass die Provisionen der Vermittler deutlich unter den Abschlusskoten der Versicherer lägen, die im Mittel 5,23 Prozent betragen würden.

Nach Angaben der Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) waren die durchschnittlichen Abschlusskosten in Prozent der verdienten Bruttobeiträge einschließlich „anderer Bezüge“ von 6,3 Prozent in 2014 auf 5,8 Prozent im Jahr 2017 zurückgegangen (VersicherungsJournal 17.7.2018).

Noch keine LVRG-Beratungen im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss wird sich heute nicht mit dem Evaluierungsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) befassen. Das BMF will die von der Versicherungswirtschaft dringend gewünschte Entlastung bei der Zinszusatzreserve (ZZR) auf dem Verordnungsweg noch dieses Jahr in Kraft setzen. Beim LVRG hat man es ganz offenbar nicht so eilig. Dies werde im nächsten Jahr geregelt.

Wie es mit dem vom Ministerium geforderten Provisionsdeckel weitergeht, ist auch noch offen. Das BMF erklärte jetzt in Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/4390 – PDF, 107 KB), es seien noch keine Entscheidungen zu den Provisionen getroffen worden. Über Provisionsdeckelungen in anderen Ländern lägen keine Informationen vor.

VersVermV im Bundestag

In einer Ergänzung zur heutigen Tagesordnung wird sich allerdings der Finanzausschuss mit der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Bundestagsdrucksache 19/3109 – PDF, 238 KB) befassen.

Bestandteil dieser Umsetzung der IDD ist unter anderem die Neufassung der VersVermV (VersicherungsJournal 29.6.2018).

Die Federführung liegt beim Wirtschaftsministerium. Der Wirtschaftsausschuss hat für heute die abschließenden Voten angefordert. Auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist in die Beratungen eingebunden.

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