Ausgleichsanspruch: Vermögensberater muss gekürzte Zahlung hinnehmen

1.9.2025 – Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Zivilverfahren eine gängige Praxis der Deutschen Vermögensberatung bestätigt. Der Kläger muss „akzeptieren, dass sich der Ausgleichsanspruch um den Wert des Versorgungswerkes reduziert“, erklärt Rechtsanwalt Kai Behrens aus Münster. Allerdings könne er den Vorteil einer vereinfachten Abrechnung des an ihn zu zahlenden Betrags in Anspruch nehmen.

WERBUNG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 16. April eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, mit der ein Vermögensberater gegen eine „gelebte Praxis“ der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) angehen wollte. Das berichtet der auf Handelsvertreterrecht spezialisierte Rechtsanwalt Kai Behrens in einem aktuellen Beitrag seines Handelsvertreter-Blogs.

Nach Beendigung der Betätigung als Vermögensberater der DVAG

Kai Behrens (Bild: Kanzlei Kai Behrens)
Kai Behrens (Bild: Kanzlei Kai Behrens)

Unter dem Titel „Die DVAG und der Ausgleichsanspruch“ erklärt er darin, dass Vermögensberater nach ihrer Tätigkeit bei der DVAG einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB haben können. Das soll einen angemessenen Ausgleich dafür darstellen, dass der Versicherer weiterhin von Kundenbeziehungen profitiert, die sein Vertreter angeworben oder wesentlich erweitert hat.

Der Anspruch kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden und ist innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend zu machen.

Anzusetzen sind „höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresprovision oder sonstige Jahresvergütung“, heißt es zur Höhe des Betrags im Handelsgesetzbuch. „Bei kürzerer Dauer des Vertragsverhältnisses ist der Durchschnitt während der Dauer der Tätigkeit maßgebend.“

Ausgleichsansprüche vor dem BGH verhandelt

Auch der BGH hat bereits grundsätzlich zu der Frage Stellung genommen, ob und wie ein DVAG-Mitarbeiter Ausgleichsansprüche geltend machen kann, berichtet Behrens. „In beiden Fällen hatte ein Vermögensberater nach den sogenannten ‚Grundsätzen zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs‘ berechnet, obgleich der Vermögensberatervertrag eine solche Berechnung gar nicht vorgesehen hat.

Mit ihrem Urteil vom 23. November 2011 (VIII ZR 203/10) entschieden die Karlsruher Richter, dass eine solche Berechnung auch dann möglich ist, wenn der Vermögensberatervertrag dies nicht ausdrücklich regelt. Diese Leitsatzentscheidung (VersicherungsJournal 13.6.2022) „stellte sich bereits als erhebliche Vereinfachung dar“, ordnet der Rechtsanwalt die Bedeutung für die Praxis ein.

„Derselbe Vermögensberater musste dann jedoch noch ein weiteres Mal wegen des Ausgleichsanspruchs beim Bundesgerichtshof vorstellig werden“, so Behrens weiter. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob die DVAG den Betrag um den Wert eines Versorgungswerkes kürzen durfte, das sie für besonders erfolgreiche Vermögensberater eingerichtet hat.

Nachteil der Anrechnung eines Versorgungswerks

Hierzu entschied das oberste Gericht in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten per Urteil vom 18. Mai 2014 (VII ZR 282/12) letztinstanzlich, dass dieser Abzug bei einer einzelfallbezogenen Billigkeitsabwägung erlaubt ist.

„Der BGH führte dies in der mündlichen Verhandlung lapidar aus“, kommentiert Behrens. Wer den Vorteil der vereinfachten Abrechnung in Anspruch nimmt, müsse demnach auch den Nachteil der Anrechnung eines Versorgungswerks in Kauf nehmen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausgleichsanspruch · Bundesgerichtshof · Mitarbeiter · Vermögensberater
 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
28.6.2019 – Ob ein Ausschließlichkeits-Vertreter, der den Versicherer wechselt, dies über Facebook verbreiten darf, und weitere Fallen des Wettbewerbsrechts wurden beim Vermittlertag in Köln aufgedeckt. Gothaer-Aufsichtsratschef Werner Görg gab strategische Tipps. (Bild: Lier) mehr ...
 
12.8.2025 – Aus haarrissförmigen Leckagestellen trat über einen längeren Zeitraum Leitungswasser aus. Der dadurch verursachte Schaden wurde knapp drei Monate nach dem Wechsel des Gebäudeversicherers entdeckt. Anschließend stritten sich Nach- und Vorversicherer um die Kosten. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
7.8.2025 – Ein Automechaniker wurde berufsunfähig, übernahm dann eine neue Aufgabe als Gruppenleiter in einer Behindertenwerkstatt. Ein beruflicher und sozialer Abstieg, der eine konkrete Verweisung ausschließt? (Bild: Jöhnke & Reichow) mehr ...
 
26.6.2025 – Die Bewertungsplattform Kununu hat die beliebtesten Arbeitgeber Deutschlands ermittelt. Gleich drei Finanzdienstleister platzierten sich 2025 in der Top 50 der besten deutschen Unternehmen, was keinem einzigen Versicherer gelang. (Bild: Trainjason, Picsome CC BY 2.0) mehr ...
 
18.10.2024 – Ein aktuelles Urteil zeigt: Wenn ein Grundstück unter Beeinträchtigungen leidet, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, ist nicht unbedingt dessen Eigentümer der richtige „Ansprechpartner“, um Ansprüche geltend zu machen. (Bild: Pixabay, CC0) mehr ...
 
22.8.2024 – Frank Welfens wechselt von der WGV zu den Roßdorfern und wird Nachfolger von Roland Roider. Dessen Abgang wird als freiwillige Entscheidung eines hoch erfolgreichen Managers verkauft. Hinter den Kulissen aber liegt offensichtlich einiges im Argen. (Bild: Haftpflichtkasse) mehr ...
 
6.5.2024 – Ein Mann investierte fast 90.000 Euro. Vom Insolvenzverwalter erhielt er nur 8.500 Euro zurück. Für den Verlust sollte der Finanzdienstleister haften. Ob der über Warnsignale hätte informieren müssen, hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. (Bild: Harald Landsrath, Pixabay-Inhaltslizenz) mehr ...
WERBUNG