Wohngebäudeversicherung: Auch erfolglose Lecksuche abgedeckt

11.11.2025 (€) – Der „bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser“ ist zwar versichert. Doch wer trägt die Kosten, wenn die Schadensursache gar nicht eindeutig zu ermitteln ist? (Bild: Pixabay Inhaltslizenz)

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AVB · Fortbildung · Gebäudeversicherung · Senioren · Versicherungsvertragsgesetz · Zinsen
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