4.2.2026 – 360 Verbraucherbeschwerden über Versicherungsvermittler sind im vergangenen Jahr bei der Versicherungsombudsfrau eingegangen. Davon entfiel nicht einmal jede dritte in die Kategorie „zulässig beendet“. Häufigster Zankapfel war erneut die Lebensversicherung und nicht wie davor die Gebäudeversicherung. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2025 der Schlichtungsstelle hervor.
Im vergangenen Jahr sind beim Versicherungsombudsmann e.V., der seit April 2024 von der Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf geführt wird (9.1.2024), 360 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens (§ 4 VSBInfoV) gegen einen Versicherungsvermittler gestellt worden. Dies zeigt der jetzt vorgelegte „Tätigkeitsbericht 2025“ (PDF, 239 KB).
Dies bedeutet eine Steigerung um knapp acht Prozent. Nach zwei Rückgängen um je ein Drittel (VersicherungsJournal 24.1.2023, 2.2.2022) hatte die Kurve bereits vor Jahresfrist wieder nach oben gezeigt (plus fünf Prozent) (23.1.2025).
Zum Vergleich: Die Eingaben gegen Versicherungsunternehmen stiegen um ein Drittel auf ein Rekordhoch von über 28.000 (30.1.2026). Der Anteil an den gesamten Ombudsfrau-Beschwerden sank noch einmal auf nur noch etwa über 1,2 Prozent. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass ein Großteil der Beschwerden gegen Vertreter den Gesellschaften zugerechnet wird.

Anders als bei den Vorwürfen gegenüber Versicherungsunternehmen, betrafen die Anträge auf Streitbeilegung gegenüber Vertrieblern am häufigsten die Lebensversicherung. Diesem Bereich war mehr als (2024: fast) jede vierte Reklamation zuzurechnen. Die aktuelle Zahl der Eingaben liegt nach der dritten Steigerung in Folge um etwa die Hälfte höher als 2022.
Bei etwa jeder siebten (mehr als jeder sechsten) Beschwerde ist die Sparte noch in Klärung, jede achte (20.) betraf die Kfz-Kaskoversicherung. Die Zahl der Reklamationen hat sich hier auf ein Vierjahreshoch mehr als verdoppelt.
Etwa jede zwölfte (2024: neunte; 2023: sechste; 2022: zweite) Beanstandung betraf die Gebäudeversicherung. Vier Jahre zuvor hatte ein Sonderfaktor die Zahl der Beschwerden in der Sparte Wohngebäude massiv nach oben schnellen lassen. Seitdem zeigt die Kurve immer weiter nach unten.
Während etwa jede 13. (2024: zwölfte) Eingabe auf die Rechtsschutzversicherung entfiel, war jede 15. Reklamation spartenübergreifender Natur. Zwischen fünf und vier Prozent der Anträge auf Streitbeilegung waren der Hausrat-, der Berufsunfähigkeits- (BU-) oder der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen.

Der Publikation ist weiter zu entnehmen, dass nicht einmal jede dritte (2024 und 2023: jeweils knapp jede zweite) Eingabe der Kategorie „als zulässig beendet“ zuzuordnen ist. Mehr als 50 (Vorjahr: gut 40) Prozent wurden als unzulässig abgewiesen, während sich das verbleibende Viertel (Sechstel) zum Jahresende noch in Bearbeitung befand.
Die Mehrheit der Verfahren wurde durch Bewertung gemäß § 7 Absatz 3 VermVO (erneut gut die Hälfte Anteil nach zwei Dritteln beziehungsweise drei Vierteln in den Jahren davor) beendet.
Anders als bei Reklamationen gegenüber Versicherungsunternehmen kann die Ombudsfrau keine für Vermittler verbindlichen Entscheidungen treffen. Verbraucher „bekommen aber in jedem Fall eine kompetente rechtliche Prüfung mit verständlicher Begründung“, heißt es im Internetangebot des Schlichters. Damit könnten sie überlegen, wie weiter vorgegangen werden soll.
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