Widerspruchsrecht nach Vertragsübernahme: Wortklauberei zieht nicht

7.6.2022 (€) – Ein Mann hatte die Versicherungsnehmer-Eigenschaft eines bestehenden Lebensversicherungs-Vertrages übernommen. Anschließend versuchte er, rückwirkend aus dem Vertrag auszusteigen. Vor Gericht übte er sich in spitzfindiger Argumentation. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Versicherungsaufsichtsgesetz · Zinsen
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