Wasserschaden: Burgherr bleibt auf knapp 430.000 Euro Sanierungskosten sitzen

24.11.2025 (€) – Ein Berufungsgericht hat die Klage des Betreibers eines Hotels gegen den Anbieter seiner Gebäudepolice abgewiesen. Denn der historische Turm des Anwesens war – wie technisch vorgesehen – von der Sprinkleranlage beregnet worden. Dass es sich bei dem Löscheinsatz um einen Fehlalarm aufgrund laufender Trockenbauarbeiten handelte, spielt keine Rolle. Der Feuchtigkeitsschaden ist dem Urteil zufolge kein Versicherungsfall.

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AVB · Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof
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