Wann die Witwenrente nicht gekürzt werden darf

17.3.2026 (€) – Bezog ein verstorbener Ehepartner bereits eine gesetzliche Altersrente und wird auf Basis der zuletzt erzielten Rentenpunkte die Witwenrente berechnet, so darf die Höhe der Witwenrente auch dann nicht nach unten korrigiert werden, wenn im Zuge der Neuberechnung eines Versorgungsausgleichs der Verstorbene Rentenansprüche verliert. In diesem Fall greift der Besitzschutz, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervorgeht.

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