Voller Reparaturbetrag? Wenn der Leasingnehmer Werkstatt und Kläger zugleich ist

Bild: Pixabay CC0

1.4.2025 (€) - Eine Kfz-Werkstatt hatte das eigene geleaste Kfz nach einem Unfall selbst repariert. Die Reparaturkosten forderte sie ohne Kürzung des Unternehmensgewinns beim Unfallverursacher ein. Damit wollte sie die Ansprüche der Leasinggeberin geltend machen. Ob zu Recht, entschied der BGH.

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