Voller Reparaturbetrag? Wenn der Leasingnehmer Werkstatt und Kläger zugleich ist

1.4.2025 (€) – Die Inhaberin einer Kfz-Werkstatt wollte nach einem unverschuldeten Unfall die vollständigen Reparaturkosten inklusive Gewinnaufschlag für ihr geleastes Firmenfahrzeug ersetzt bekommen. Das Gefährt ist in der eigenen Werkstatt repariert worden. Der Bundesgerichtshof stellte in einem jüngst getroffenen Urteil klar: Solche Forderungen sind nur durchsetzbar, wenn eindeutig erkennbar ist, ob die Rechte des Leasingnehmers oder des Leasinggebers geltend gemacht werden.

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