6.11.2024 – Die Freiberufler verlassen sich viel zu sehr auf die Versorgungswerke. Ihr gewohnter Lebensstandard ist gefährdet, wenn sie neben der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk nicht noch zusätzlich privat vorsorgt. Dafür ist der Unterschied zwischen den jetzigen Einkommen und den Renten aus den Versorgungswerken einfach zu groß.
Es existieren in Deutschland 90 Versorgungswerke, sie betreuen mehr als eine Million Mitglieder. Das bayerische Versorgungswerk für Ärzte wurde schon 1923 als Erstes dieser Art gegründet. Bundesweit stellen Angehörige des Arztberufes auch mit Abstand die größte Berufsgruppe unter den Mitgliedern insgesamt dar. Danach folgen Juristen, Architekten, Apotheker und Steuerberater.
Als eine Dachorganisation aller Versorgungswerke fungiert die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV). Die ABV hat unter anderem einen „Stresstest“ entwickelt, der die Stabilität der Kapitalanlagen auch bei negativen wirtschaftlichen Entwicklungen prüft. So soll frühzeitig gegengesteuert werden.
Versorgungswerke finanzieren sich selbst. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten sie keine Steuerzuschüsse. Die Vorsorgeeinrichtungen sind damit auf eine erfolgreiche Kapitalanlage zwingend angewiesen, um den hohen Rentenverpflichtungen nachzukommen.
In ihrer Struktur unterscheiden sich die Kapitalanlagen von Versorgungswerken erheblich. Die einen setzen stark auf Immobilien, die anderen mehr auf Aktien oder Private Equity (privates Beteiligungskapital).
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Verzinsung der Kapitalanlagen erstaunlich gut ist. Die meisten Versorgungswerke erwirtschaften Renditen zwischen drei und vier Prozent per annum. Das ist mehr, als die meisten deutschen Lebensversicherer erzielen.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Finanzierungsarten: Es gibt einerseits das sogenannte offene Deckungsplanverfahren – eine Mischung aus Umlageverfahren, wie aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt. Andererseits besteht das sogenannte modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren so, wie es die private Rentenversicherung anwendet.
Die Mehrheit der Versorgungswerke wendet mittlerweile das offene Deckungsplanverfahren an, was am gesunkenen Zinsniveau am Markt liegt. Durch die sofortige Umlage der Beiträge haben die Versorgungswerke eine höhere Stabilität erhalten. Die Renten werden demnach beim offenen Deckungsplanverfahren aus Kapitalanlageerträgen und der Umlage von Beiträgen erzielt.
Insofern sind die Versorgungswerke auf einen stetigen Neuzugang von Mitgliedern angewiesen. Hieraus könnte in Zukunft aber ein Problem erwachsen.
Ein zweites Problem liefert die Politik. Insbesondere Parteien aus dem linken Spektrum sind Versorgungswerke ein Dorn im Auge. Sie monieren, dass dort vermeintlich höhere Renten gezahlt werden und der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge verloren gehen.
Die gesetzliche Rentenversicherung hätte wohl Gefallen daran, wenn sie gut verdienende, angestellte Akademiker und Freiberufler als neue Beitragszahler begrüßen könnte. Renten und Anwartschaften bei Versorgungswerken fallen jedoch unter den Eigentumsschutz des Grundgesetzes (Artikel 14 GG). Daran ist nicht zu rütteln.
Wer haftet, wenn ein Versorgungswerk in eine derart heftige finanzielle Schieflage gerät, dass Anwartschaften und Renten gekürzt werden müssen oder das gesamte Versorgungswerk pleitegeht? Anwartschafts- und Rentenkürzungen hat es vielfach schon gegeben und sie sind rechtens.
Die Frage wiederum, was passiert, wenn ein Versorgungswerk Insolvenz anmelden muss, ist letztlich nicht geklärt. Einen solchen Fall hat es noch nicht gegeben, was natürlich keine Garantie für die Zukunft darstellt und für Versorgungsempfänger zumindest ein ungutes Gefühl übriglässt.
Bei den deutschen Lebensversicherern tritt die Protektor Lebensversicherungs-AG im Bedarfsfall ein, welche die garantierten Leistungen an die Versicherungsnehmer vornimmt. Dies ist im Fall der Mannheimer Lebensversicherung AG auch schon einmal vorgekommen.
Die Aufsicht (Kontrolle) über die Versorgungswerke liegt bei dem jeweiligen Bundesland, in dem die berufsständischen Einrichtungen ansässig sind. Die deutschen Lebensversicherer werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert.
Es stellt sich die Frage, warum die Versorgungswerke nicht auch von der Bafin kontrolliert werden. Das Spezialisten-Know-how ist dort sicherlich vorhanden. Und alle Versorgungswerke verwalten zusammen immerhin mehr als 200 Milliarden Euro.
Versorgungswerke bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, den Beginn der Altersrente vorzuziehen – teilweise sogar bis zum 57. Lebensjahr. In der Regel besteht die Möglichkeit, die Rente ab dem 60. Lebensjahr zu beziehen. Bei Mitgliedern, die erst nach 2012 in das Versorgungswerk eingetreten sind, liegt die Eintrittsgrenze beim 62. Lebensjahr.
Der vorstehende Text ist ein Auszug aus dem Buch „Ruhestandsplanung für freie Berufe – Inflationsgeschützt für das Alter vorsorgen mit dem richtigen Beratungskonzept“. Geschrieben hat es der Vermittler und Nucleus-Vorstand Ralf Seidenstücker. In seinem Buch berichtet er über Rahmenbedingungen, Strategien und Lösungen für eine effiziente private Altersversorgung. Dazu gehören die Bestimmung von Einkommen und Ausgaben sowie die Klärung der Versorgungslage. Der Autor zeigt, wie die Zielrente errechnet wird und welche Einkommensquellen es im Ruhestand gibt. Besonderes Augenmerk wird auf den Einfluss von Inflation und Zinsentwicklung gelegt. Im Mittelpunkt stehen anschließend die drei Optionen private Rentenversicherung, Immobilien und Aktien. Die Vor- und Nachteile dieser Instrumente werden genau beschrieben, so dass der Leser erfährt, wie er diese Produktklaviatur erfolgreich bespielen kann. Die Darstellung wird ergänzt durch zahlreiche Grafiken, Tabellen, Beispielrechnungen und Praxistipps. |
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Der Autor ist Versicherungsmakler, Betriebswirt und Vorstand der Nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG.
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