13.10.2023 (€) – Bei der Begutachtung eines bei einem Unfall beschädigten Autos hatte ein Sachverständiger 30 Fotos angefertigt. Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers hielt 16 Fotos für ausreichend. Ob zu Recht, hatten gleich zwei Augsburger Gerichte zu entscheiden. (Bild: Pixbay CC0)
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