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Vergleich am Telefon?

3.5.2001 (€) – Wenn sich Kunden mit ihrem Versicherer vergleichen, soll nach dem Willen des Amtsgerichts Lampertheim dazu ein Telefongespräch statt der üblichen Schriftform genügen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Pflegeversicherung · Verbraucherschutz · Versicherungsvermittler
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