Unfall im Wald mit fatalen Folgen

28.9.2016 (€) - Ein Junge hatte sich schwer verletzt, als er seinem Vater beim Holzverarbeiten geholfen hatte. Der Streit, ob es sich um eine Gefälligkeitshandlung oder eine durch die gesetzliche Unfallversicherung versicherte arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handelt, konnte erst vor Gericht geklärt werden.

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