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Überfluteter Keller – kein Überschwemmungsschaden?

19.6.2020 (€) – Bei einem Starkregen war der Keller eines Wohngebäudes überflutet worden. Der Besitzer des Gebäudes hatte zwar eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen, dennoch wollte der Versicherer nicht zahlen. Der Fall landete daher vor Gericht. (Bild: Fotolia/Kneschke)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Regulierung · Starkregen
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