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Überfluteter Keller geht nicht als Leitungswasserschaden durch

9.2.2021 (€) – Handelt es sich bei Wasser, das bestimmungswidrig aus einem Drainagerohr ausgetreten ist, um Leitungswasser im Sinne der Bedingungen einer Wohngebäude-Versicherung? Mit dieser Frage hat das das Nürnberger Oberlandesgericht befasst. (Bild: Fotolia/Robert Kneschke)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Gebäudeversicherung
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