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Sturz beim Kaffeetrinken gilt als Arbeitsunfall

20.6.2025 (€) – Der Sturz infolge eines gemeinsamen Kaffeetrinkens während einer Dienstbesprechung kann als Arbeitsunfall gewertet werden, so zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Bedingung hierfür ist, dass der Kaffeegenuss einen Bezug zur versicherten Tätigkeit erkennen lässt.

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Bundessozialgericht · Gesetzliche Unfallversicherung
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