Sturmflut-Klausel: Kommt es nach dem Ostseehochwasser zur Musterklage?

11.3.2024 (€) – Versicherer haben nach dem verheerenden Unwetterereignis im vergangenen Herbst Zahlungen mit Verweis auf den Ausschluss „Sturmflut“ zuhauf abgewiesen. Ob dies zulässig war, will jetzt eine Flensburger Hotelbesitzerin klären lassen. Mit welchem Argument sie erfolgreich sein könnte. (Bild: Pixabay CC0)

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