Streit wegen Verlassens der Unfallstelle

Bild: Pixabay CC0

19.11.2018 (€) - Muss ein Autofahrer nach einem Unfall – wenn kein Fremdschaden entstanden ist – an der Unfallstelle warten, um Leistungen von seinem Vollkaskoversicherer erhalten zu können? Eine Antwort darauf lieferte das Landgericht Ravensburg.

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