11.2.2019 (€) – Im Beitragsjahr 2015 erhielt nach kürzlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Zahlen nur etwa ein Drittel der Riester-Sparer die volle Zulage. Unter den geförderten Personen traf dies immerhin auf jeden Zweiten zu. Jeder Fünfte bekam aber nur weniger als die Hälfte der vollen Zulage.
Im Beitragsjahr 2015 wurden gut 11,1 Millionen Riester-Sparer von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit einer staatlichen Zulage gefördert (Stand: Zahltag 15. Mai 2018). Weit über ein Drittel erzielte ein Bruttojahreseinkommen von unter 20.000 Euro. Dies zeigen kürzlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte Zahlen zu Riester-Zulagenförderungen.
Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 liegen zwar vor, sind aber wegen des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagenförderung mit großen Unsicherheiten behaftet. Hier rechnet das Ministerium mit noch „maßgeblichen“ Veränderungen.
Nur gut jeder Dritte Riester-Sparer erhält die volle Zulage
Allerdings erhielt seinerzeit auch fast jeder dritte Riester-Sparer gar keine staatliche Förderung zu seinem Riester-Vertrag, so eine weitere Erkenntnis aus der BMF-Statistik (VersicherungsJournal 7.2.2019).
Diese gibt auch Aufschluss darüber, wie viele Riester-Sparer die volle Zulage erhalten. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens (inklusive der Zulage) in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Wird der Vertrag mit einer niedrigeren Summe bespart, so wird die Zulage anteilig gekürzt.
Zum Jahresende 2015 bekamen den Daten aus dem Finanzministerium zufolge 5,85 Millionen Personen der zu diesem Zeitpunkt knapp 16,5 Millionen Riester-Sparer 100 Prozent der Zulage. Dies entspricht in Relation zur Gesamtzahl der Riester-Sparer einem Anteil von rund 35,5 Prozent.
Bei der Zeitreihenbetrachtung fällt auf, dass dieser Anteil in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist. Der 2015er-Wert liegt sogar um über sieben Prozentpunkte unter dem Wert von 2008. Seinerzeit waren es fast 43 Prozent. Gründe hierfür sind aus der Statistik nicht abzuleiten.
Jeder fünfte Zulagenempfänger erhält weniger als die halbe Zulage
Wie aus den Daten des Ministeriums weiter hervorgeht, beträgt der Anteil der Zulagenempfänger mit der vollen Zulage an den geförderten Personen gut 53 Prozent. Im Jahr zuvor waren es noch rund 54 Prozent (VersicherungsJournal 12.2.2018). Fast zwei Drittel davon sind weiblichen Geschlechts.
Rund jeder 14. Zulagenempfänger realisiert zwischen 90 und unter 100 Prozent der vollen Zulage. Bei fast jedem 13. sind es zwischen 75 und unter 90 Prozent, bei circa jedem Neunten 50 bis unter 75 Prozent. Ein gutes Fünftel der geförderten Personen kommt auf einen Anteil der realisierten Zulage von unter 50 Prozent. Nur bei der letztgenannten Gruppe sind die Männer in der Überzahl.
Größte Gruppe gesetzlich Rentenversicherte
In der BMF-Statistik wird auch aufgeschlüsselt, welcher Personengruppe die Zulagenempfänger angehören. Der – im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunkene – Löwenanteil von über 85,4 Prozent entfiel 2015 wenig überraschend auf gesetzlich Rentenversicherte.
Zweitgrößte Gruppe – wenn auch nur mit sechs Prozent Anteil – sind den Ministeriumsangaben zufolge Beamte, gefolgt von der Gruppe der mittelbar Berechtigten. Erwerbsminderungs-Rentner, Landwirte und (dienstunfähige) Versorgungsempfänger kommen nur auf Anteile von höchstens einem Prozent.







