Riskante Sexpraktiken sind meist kein Unfall

26.1.2001 (€) – Wer auf riskante Sexpraktiken steht, kann mitunter die private Unfallversicherung haftbar machen. Die Gerichte sind sich jedoch nicht einig.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Kundenzufriedenheit · Private Unfallversicherung · Strategie
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