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Restwertangebot vom Versicherer muss beachtet werden

1.12.2000 (€) – Lohnt die Reparatur eines Unfallwagens nicht mehr, aber der Versicherer besteht auf Verkauf zum Restwert, so kann der Versicherungsnehmer dies nicht ignorieren.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Haftpflichtversicherung · Verkauf · Versicherungsbetrug
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