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Reparatur auch bei höheren Kosten als Zeitwert erlaubt

15.11.2000 (€) – Wenn nach einem Crash der Reparaturaufwand größer als der Zeitwert des Autos ist, kann der Halter sich dennoch für die teurere Lösung Reparatur entscheiden. Der Versicherer muss zahlen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Elementarschaden
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