17.11.2023 – Laut einer Untersuchung im Auftrag des GDV müssen Aktiensparer im Extremfall einen Verlust von im Schnitt 47 Prozent der Beiträge hinnehmen, Inhaber eines Garantieproduktes jedoch nur von acht Prozent. Man setzte sich deshalb auf politischer Ebene für Teilgarantien ein, heißt es. Stiftung Warentest indes rät dringend von Garantien ab.
„Garantieprodukte haben das attraktivere Chance-Risiko-Profil als Aktiensparpläne“, schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in einem Bericht auf seiner Homepage. Dies zeigten Berechnungen der Morgen & Morgen GmbH im Auftrag des Verbandes.
In einer Kurzstudie (PDF; 0,7 MB) habe das Analysehaus einen Aktienfondssparplan und eine Rentenversicherung mit mindestens 80 Prozent Beitragsgarantie verglichen. Letztere komme „dank ausgeklügelter Risikosteuerung dennoch auf eine Aktienquote von durchschnittlich 65 Prozent“, heißt es.
Aktiensparen verspreche zwar langfristig die höchsten Renditen. In schlechten Szenarien drohe den Sparern jedoch selbst bei 30 Jahren Laufzeit ein Minus von durchschnittlich knapp einem Drittel, während beim Garantieprodukt die eingezahlten Beiträge selbst dann praktisch erhalten blieben.
Noch gravierender seien die Unterschiede in den schlechtesten fünf Prozent der statistisch möglichen Fälle. Anleger würden dann mit dem Aktienfondssparplan durchschnittlich fast die Hälfte ihres Geldes (47 Prozent) verlieren, Inhaber der Rentenversicherung im Mittel nur acht Prozent.
Der Vergleich sei brisant angesichts der geplanten Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Die Bundesregierung wolle künftig auch solche Produkte als geförderte Altersvorsorgeprodukte zulassen, die völlig ohne Garantie auskämen. Die Versicherungswirtschaft setzte sich dagegen für Teilgarantien ein, weil sie ein besseres Chance-Risiko-Potenzial bieten würden.
Damit spielt der GDV auf die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge an (VersicherungsJournal 19.7.2023). Die Teilnehmer dieser Runde sprachen sich im Sommer in ihrem Abschlussbericht unter anderem für ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben aus – und entsprachen damit den Interessen der Investment-Gesellschaften und nicht denen der Versicherungswirtschaft.
Als ihr Vertreter hatte GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen mit am Tisch gesessen. Ausgeschlossen waren die Vermittlerverbände. Dies hatte unter anderem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) deutlich kritisiert.
„Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend. Die Besetzung der Fokusgruppe ohne die Expertise der Vermittlerverbände hat die Zielsetzung von Anfang an bestimmt“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz (19.7.2023).
Die nun vorgelegte Studie des GDV wirft Fragen auf. Da ist zum einen die zeitliche Nähe zur Schlappe in der Fokusgruppe Altersvorsorge. Zum anderen fallen bei der ersten Durchsicht des Studiendesigns methodische Ungereimtheiten auf.
Warum wird bei dem Garantieprodukt eine Kostensituation betrachtet, die „das übliche Kostenniveau im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) widerspiegelt“, wenn es doch eigentlich um die private Altersvorsorge geht? Spielen hier die günstigeren Kosten im Kollektiv einer Rolle?
Insbesondere werden keine Angaben dazu gemacht, wie der untersuchte Aktienfondssparplan bestückt ist. Die Auswahl der Fonds ist jedoch entscheiden für die Rendite.
Stiftung Warentest hat aktuell in ihrer Ausgabe Finanztest 12/2023 insgesamt 20 fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantien unter die Lupe genommen (17.11.2023). Sie kommt zu einem völlig anderen Ergebnis als der GDV in seiner Kurzstudie.
Kein Anbieter im Test schnitt bei den Kosten besser als „befriedigend“ ab. Die Verbraucherschützer raten dringend von dieser Produktgruppe ab. Kunden zahlten für diese Hybridprodukte fast durchweg deutlich mehr, als wenn sie sich für eine Fondspolice ohne Garantie entscheiden würden.
Solche Angebote wurden von den Verbraucherschützern vor wenigen Wochen getestet (30.8.2023). Alternativ wird zu ETF-Sparplänen geraten (14.11.2023).
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