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Rechtsstreit über das Wort „schriftlich“

4.12.2018 (€) – Die Kundin eines Lebensversicherers wollte ihre Police nach dem regulären Fristablauf noch widerrufen. Ob das wegen eines Formfehlers noch möglich ist, hat das Dresdener Oberlandesgericht entschieden. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Lebensversicherung · Versicherungsvertragsgesetz
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