Private Krankenversicherer erleichtern den Zugang zur Psychotherapie
Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) im inzwischen veralteten Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ beziehungsweise GOP) nicht enthalten.
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