Pflegereform hinterlässt Regelungslücke bei Privatpolicen

4.9.2025 (€) – Ein Versicherter wollte Leistungen aus einer „Existenzschutzversicherung“. Deren Bedingungen knüpften aber noch an die vor der Pflegereform 2017 geltenden Pflegestufen an. Der Versicherer lehnte die Leistung ab: Der Kläger erfülle die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nicht. Der BGH hielt aber fest: Den Parteien sei der Anknüpfungspunkt für den in den Bedingungen bestimmten Leistungsfall der Pflegerente abhandengekommen – der Vertrag enthalte somit eine planwidrige Regelungslücke.

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AVB · Bundesgerichtshof · Rente
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