Lebensversicherung: Was das Widerspruchsrecht verwirkt und was nicht

17.9.2024 (€) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Widerspruch gegen einen Rürup-Rentenvertrag auch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlte oder fehlerhaft war. Das gilt selbst dann, wenn auf Antrag des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit Beitragsänderungen und Fondsumschichtungen vorgenommen wurden. Auch durch die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile während der Vertragslaufzeit geht das Recht auf Widerspruch nicht automatisch verloren.

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AVB · Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Lebensversicherung · Rente · Rürup · Versicherungsvertragsgesetz
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