Kürzung des Krankentagegeldes nur im Ausnahmefall

15.3.2001 (€) – Ein laufendes Krankentagegeld darf nicht rückwirkend gekürzt werden, nachdem der Kunde den Einkommenssteuerbescheid vorlegt. Das OLG Frankfurt/Main stellt außerdem die gängigen Praxis der Definition des Bruttoeinkommen von Selbstständigen auf den Kopf.

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