26.1.2026 (€) – Das Landgericht München hat in einem Urteil klargestellt, dass der Anbieter einer privaten Krankentagegeldversicherung Informationen über den Erhalt von Berufsunfähigkeitsleistungen verlangen kann. Denn aus mangelnder Aufklärung darf paralleler Doppelbezug entstehen, betont Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Die abgesicherten Risiken schließen sich nämlich gewöhnlich aus.
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