Kindernachversicherung: Von den Grenzen der vorvertraglichen Anzeigepflicht

20.1.2023 (€) – Ein Mann hatte kurz vor der Geburt seiner Tochter eine Pflegetagegeld-Versicherung abgeschlossen. Dass sie mit einer Behinderung zur Welt kommen würde, gab er bei der Antragstellung nicht an. Als er später Leistungen für sein Kind beanspruchte, focht der Versicherer den Vertrag an. (Bild: Pixabay CC0)

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