20.8.2024 (€) – Ein Autoversicherer belastete einen Vertrag mit einem Schaden, den der Käufer des Autos und nicht der Versicherungsnehmer angerichtet hatte. Begründung: Der Kunde habe den Verkauf verspätet anzeigt. Der Versicherungsombudsmann sorgte dafür, dass der Versicherer einlenkte. (Bild: Gawlik)
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