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Kein Versicherungsschutz für anonym geborene Kinder

19.7.2021 (€) – Eine Krankenkasse hatte sich geweigert, ein Kind unbekannter Eltern in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen. Es war schwerbehindert und zunächst privat versichert gewesen. Der Fall landete vor dem Sozialgericht Hannover. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Pflichtversicherung
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