Jugendlicher Leichtsinn zählt bei Unfall auf dem Hüpfkissen

8.10.2020 (€) – Bei einem Seminar für Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahrs hatte sich eine der Teilnehmerinnen schwer verletzt. Der Gerichte waren sich uneins, ob der Vorfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. So ging die Sache bis vor das Bundessozialgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Fortbildung · Gesetzliche Unfallversicherung
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