9.9.2021 (€) – Ein Beschäftigter hatte nach einer von seinem Arbeitgeber angebotenen Impfung einen Impfschaden erlitten. Er war der Ansicht, dass er deshalb einen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft hatte. Als diese nicht zahlen wollte, ging der Fall vor das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. (Bild: Pixabay, CC0)
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