Grobe Benachteiligung durch PKV-Klausel ausgeschlossen

23.3.2001 (€) – Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. Die Therapie ist meist langwierig und kostet viel Geld. Dennoch dürfen private Krankenversicherer keine Leistungshöchstgrenze festlegen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · AVB · Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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