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GmbH-Anteil ist entscheidend

17.7.2001 (€) – Wenn Künstler mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, droht der Ausschluss aus der Künstlersozialkasse. Jedoch nicht immer.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Personal · Versicherungsaufsicht · Versicherungspflicht · Zinsen
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