2.11.2023 – Das Gesundheitsministerium hat den neuen Wert für 2024 festgesetzt. Auf den ersten Blick erscheint die Erhöhung moderat. Doch die Krankenkassen warnen, dass durch weitere geplante Gesetzesvorhaben „gegebenenfalls erhebliche Mehrausgaben“ auf die GKV zukommen. (Bild: BKK Dachverband)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2024 festgesetzt. Demnach erhöht sich der Wert um 0,1 Prozentpunkte auf nun 1,7 Prozent. Die Festlegung wurde am Dienstag im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Der Schätzerkreis hatte zuvor eine solche Steigerung empfohlen.
Der neue Zusatzbeitrag erreicht damit eine neue Höchstmarke. Für GKV-Versicherte und Arbeitnehmer bedeutet die Anhebung voraussichtlich höhere Sozialabgaben.
Die Krankenkassen sind zwar nicht an die rechnerische Größe gebunden, die auf ihrem geschätzten Finanzbedarf basiert. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Ihnen droht jedoch im kommenden Jahr ein Defizit von rund 17 Milliarden Euro. Dies soll die Anhebung des Zusatzbeitrages ausgleichen.
Wie sich die Erhöhung im Zusammenspiel mit der neuen Beitragsbemessungs-Grenze im Geldbeutel von gutverdienenden gesetzlich Krankenversicherten bemerkbar macht, hat kürzlich bereits die Check24 Vergleichsportal Versicherungen AG berechnet (VersicherungsJournal 27.10.2023). Das jährliche Plus ist dreistellig.
Die Krankenkassen warnen unterdessen. „Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte folgt den Empfehlungen des Schätzerkreises. Zunächst klingt das nach einer geringen Erhöhung“, sagt beispielsweise Anne Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes e.V.
„Allerdings: Derzeit sind weitere Gesetzesvorhaben geplant, die gegebenenfalls erhebliche Mehrausgaben für die GKV mit sich bringen. Und der demografische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt und als Folge daraus ein wachsendes strukturelles Defizit bleiben Tatsachen, vor denen wir uns nicht wegducken können“, so Klemm.
Die GKV brauche daher dringender denn je ein stabiles, finanzielles Fundament, um längst überfällige Strukturreformen anzugehen. „Immer mehr Kosten den Versicherten aufzubürden ist dabei keine Lösung“, sagt sie.
Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK), mahnt, dass die Empfehlung des Schätzerkreises allein auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabenposten beruht.
„Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform, wurden dagegen nicht eingepreist. Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform macht deutlich, dass hier vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukommen“, sagt Elsner.
Entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungs-Gesetz 2022 liege nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Stärkung der GKV vor, kritisiert sie. Staatlich zu verantwortende Ausgabenrisiken Jahr für Jahr auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzuwälzen, widerspreche den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung selbstgesteckten Zielen.
„Die Koalition ist weiterhin gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen – die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus Steuermitteln – rasch umzusetzen“, so Elsner.
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