GKV: Fahrtkostenerstattung nur bei therapeutischer Maßnahme

8.6.2023 (€) – Ein Beschäftigter hatte nach einer längeren Krankheit mit seinem Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben vereinbart. Die dabei anfallenden Fahrtkosten wollte er sich von seiner Krankenkasse ersetzen lassen. Die jedoch stellte sich quer. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Arbeitsunfähigkeit · Gesetzliche Krankenversicherung
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