Gericht bestätigt Treuhänderverfahren

14.5.2001 (€) – Lebensversicherer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit Vertragsklauseln ändern.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Lebensversicherung · Überschussbeteiligung · Verbraucherschutz
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