Fußgängerzone für Radler tabu

19.6.2001 (€) – Wer als Fahrradfahrer in der Fußgängerzone unterwegs ist, lebt gefährlich. Bei Unfällen drohen Schadenersatz für Fußgänger bzw. kein Schadenersatz bei eigenen Verletzungen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Darlehen · Marktforschung · Schadenersatz · Schmerzensgeld · Zinsen
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