9.8.2024 – Das Analysehaus hat sein Bedingungsrating in dieser Sparte aktualisiert. Ergebnis: Der Markt ist genauso überschaubar wie die Produktqualität. Die beiden höchsten Notenstufen wurden gar nicht vergeben. (Bild: Wichert)
Nach der Premiere vor knapp drei Jahren (VersicherungsJournal 2.9.2021) hat die Franke und Bornberg GmbH (FuB) am Donnerstag ein Update ihres „Produktratings Cyber-Versicherung für Privatpersonen“ vorgelegt. Berücksichtigt wurden erneut keine Cyberbausteine oder Einschlüsse zu Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz, sondern ausschließlich eigenständige Cybertarife.
Der von FuB konzipierte Bewertungskatalog besteht weiterhin aus 68 unterschiedlich gewichteten Prüfkriterien aus zwölf Bereichen von „C“ wie Cyberhaftpflicht über „K“ wie Konto-/ Daten-/ Identitätsmissbrauch bis „Z“ wie Zusatzleistungen bei Zahlungskarten, Konten und Dokumenten.
Dabei wurden die Produkte in einem Benchmark-Verfahren zunächst dahingehend überprüft, in welcher Ausprägung oder Qualität welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.
Die Qualität der jeweiligen Regelung wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.
In etwa 40 Prozent der 6.550 möglichen Punkte haben die Rater an die drei am stärksten gewichteten Kriterien „Konto-/ Daten-/ Identitätsmissbrauch“, „Daten- und Geräterettung nach Cyber-Attacken“ sowie „Verluste bei Interneteinkäufen“ vergeben.
Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ (sehr gut“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen.
Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung.
Zusätzlich werden Mindeststandards für die beiden höchsten Ratingklassen berücksichtigt. Für ein „FFF+“ etwa ist es den Angaben zufolge „erforderlich, dass der Versicherungsschutz mindestens folgende Aspekte abdeckt: Pharming (Umleitung auf betrügerische Websites), Phishing und Skimming (Betrug im Zusammenhang mit Zahlungskarten) bis zu einer Leistungshöhe von mindestens 15.000 Euro.
Dieselbe Summe müsste auch für Verluste aus betrugsbehafteten Interneteinkäufen oder -verkäufen gewährleistet sein. Neben weiteren Leistungen würde ein optimaler Tarif auch für die Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen im Internet aufkommen.“ Weitere Details sind in der „Bewertungsrichtlinie Cyberversicherung Privatpersonen“ (PDF, 4,1 MB) aufgeführt.
Insgesamt haben die Analysten 20 Tarife von 15 Anbietern unter die Lupe genommen. Bei der Premiere waren es 19 Offerten von 17 Akteuren. Nicht mehr zu den Testkandidaten gehört seit dem letzten Jahr unter anderem die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt (Ösa), die bei der Premierenauflage noch den Testsieger gestellt hatte.
Zum Hintergrund hatten die Analysten mitgeteilt, dass die Ösa keine eigenen Cybertarife mehr vermittle, sondern Produkte ihrer Konzernmutter VGH Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover). Letztere führt nun mit einem „FF+“-Rating und der Note 1,6 für ihre Lösung („Cyberschutz“ (auch plus „Cyber Rechtsschutz“); Stand jeweils 5/2024) das Ranking an – wie schon im Vorjahr (17.7.2023).
Die beiden besten Notenstufen wurden nicht vergeben. Acht weitere Angebote wurden ebenfalls in die Ratingstufe „FF+“ eingeordnet:
Fünf weitere Offerten erhielten ein „FF“ und eines ein „F+“. Für ein Angebot reichte es nur zu einem „mangelhaft“ („F“), für vier Produkte gar nur zu einem „ungenügend“ („F-“). Die tagesaktuellen Ergebnisse aller untersuchten Tarife veröffentlicht Franke und Bornberg in seinem Webauftritt.
Insgesamt konstatieren die Analysten ein „zurückhaltendes“ Engagement der Versicherer in diesem Geschäftsfeld. Das Fazit: „Viele Tarife weisen erhebliche Schwächen auf, wobei vier der untersuchten Tarife sogar mit einem klaren ‚ungenügend‘ bewertet werden.
Diese Schwächen äußern sich beispielsweise darin, dass der Missbrauch von Konten, Daten oder Identitäten nicht versichert ist oder dass zwar die Datenrettung abgedeckt wird, jedoch nicht die Wiederherstellung der Geräte. Darüber hinaus fehlen häufig auch umfassende Leistungen zur Cyber-Haftpflicht und Cyber-Rechtsschutz vollständig.“
Für FuB-Geschäftsführer Michael Franke bleibt die Landschaft der privaten Cyberversicherungen „nicht nur unübersichtlich, sondern wird von den Versicherern trotz steigender Risiken vernachlässigt“.
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