
26.3.2025 – Einige Details zu den Koalitionsverhandlungen sickern nun doch langsam durch. Die Koalitionspartner in spe haben sich offensichtlich bei der Absicherung gegen Schäden durch Elementargefahren verständigt. Was auf die Versicherungswirtschaft zukommt. (Bild: Provinzial)
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8.8.2023 – Die sich häufenden Unwetter belegen, dass Haus- und Wohnungsbesitzer gut beraten sind, wenn sie sich gegen Elementarschäden versichern. Das sie trotzdem keinen nahezu grenzenlosen Schutz erwarten können, belegt ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts. (Bild: Pixabay, CC0)
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9.12.2021 – Wer eine Elementversicherung hat, kann sich bei Schäden infolge starker Regenfälle nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass sein Versicherer leistet. Dies belegt erneut der Ausgang eines Rechtsstreits. (Bild: Fotolia/Rober Kneschke)
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26.8.2021 – Wann ist der Eintritt von Regenwasser in ein Wohngebäude als Versicherungsfall zu werten? Die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht gefestigt, wie der Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in seinem Gastbeitrag berichtet. In dem geschilderten Fall ging es um einen gefluteten Keller. (Bild: privat)
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31.7.2020 – Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Klausel für den Ausschluss von Überschwemmungsschäden durch eine Sturmflut befasst. Eine Hausbesitzerin hatte gegen ihren zahlungsunwilligen Gebäudeversicherer geklagt. (Bild: Pixabay CC0)
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22.7.2020 – Als sein Hobbyraum wegen eines Rückstaus überflutet wurde, wandte sich ein Hauseigentümer an seinen Versicherer. Dieser wollte den entstandenen Schaden jedoch nicht regulieren und berief sich auf seine Versicherungs-Bedingungen. Daraufhin zog der Mann vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0)
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19.6.2020 – Bei einem Starkregen war der Keller eines Wohngebäudes überflutet worden. Der Besitzer des Gebäudes hatte zwar eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen, dennoch wollte der Versicherer nicht zahlen. Der Fall landete daher vor Gericht. (Bild: Fotolia/Kneschke)
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15.6.2020 – Bei einem schweren Unwetter war ein Schuppen beschädigt worden. Um den wieder herzustellen, musste zuerst die Böschung erneuert werden. Weil der Gebäudeversicherer nicht für diese Kosten aufkommen wollte, landete der Fall vor Gericht. (Bild: Pixabay, CC0)
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