Elementarschaden-Deckung bei Starkregen ist lückenhaft

Bild: Robert Kneschke, Fotolia

12.10.2018 (€) - Nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein witterungsbedingter Rückstau aussieht, ist ein Schadenereignis im Sinne der Versicherungs-Bedingungen. Das belegt eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts.

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