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Die Mär von den insolvenzsicheren Riester-Verträgen

9.4.2013 (€) – Riester-Renten gelten allgemeinhin als insolvenz- und pfändungssicher. Dass Gläubiger im Falle einer Insolvenz jedoch sehr wohl auf einen Riester-Vertrag des Schuldners zugreifen, zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Gerichtsurteil.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Deckungskapital · Einkommensteuer · Riester
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