Die häufigsten Auslöser einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

25.11.2025 – Letztes Jahr erhielten fast 172.000 Personen erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen konnten und die sonstigen Kriterien erfüllten. Allein über 40 Prozent dieser Neurentner sind aufgrund psychischer Erkrankungen erwerbsgemindert. Das ist die mit Abstand häufigste Ursache.

Letztes Jahr erhielten knapp 1,75 Millionen Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ausbezahlt (VersicherungsJournal 23.9.2025). Davon waren 171.732 Neurentner, also Personen, denen im Jahr 2024 erstmalig eine solche Rente zugesprochen und überwiesen wurde.

Das sind laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 4,5 Prozent mehr als 2023 und die höchste Anzahl der EM-Neurentner seit 2021. 2020 gab es 175.800 Neurentner.

88 Prozent der Neurentner erhielten 2024 eine volle EM-Rente

Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag vor Steuern, also die ausgezahlte Rentenhöhe nach Abzug der angefallenen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, betrug für EM-Neurentner letztes Jahr 1.041 Euro. Um eine EM-Rente zu erhalten, muss ein Betroffener nach § 43 SGB VI unter anderem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Zudem muss er aus physischen oder psychischen Gründen auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag für eine volle EM-Rente oder mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag für eine teilweise EM-Rente irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben können.

88 Prozent der Neurentner erhielten 2024 eine volle EM-Rente. Eine DRV-Statistik zeigt, welche Leiden am häufigsten zu einer Erwerbsminderung und einem entsprechenden Rentenbezug geführt haben.

Mit Abstand die häufigste Ursache: Psychische Erkrankungen

Für die Statistik wurden die Ursachen jeweils in eine von 19 Hauptindikationsgruppen mit eindeutigen Diagnosen eingeteilt.

Im vergangenen Jahr führten Leiden, die der Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie zuzurechnen sind, am häufigsten zu einer EM-Rente. Dazu zählen zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, Burnout-Syndrom und Persönlichkeitsstörungen. Fast 40,4 Prozent aller EM-Neurentner im Jahr 2024, und damit knapp 69.300 Personen, sind aufgrund einer solchen Erkrankung erwerbsgemindert.

Damit steigen seit Jahren die Anzahl und der Anteil der Personen, die durch diese Leiden erwerbsgemindert wurden und deshalb eine EM-Rente erhalten, tendenziell weiter an. Im Jahr 2021 lag der Anteil der betroffenen EM-Neurentner noch bei 37,7 Prozent (62.400 Personen) und in den Jahren 2022 und 2023 waren es noch 39,4 Prozent (64.600 Personen) beziehungsweise 39,9 Prozent (65.200 Personen).

Wenig Änderung bei einer Erwerbsminderung durch Krebserkrankungen

Platz zwei der Hauptursachen, die zu einem EM-Rentenbezug geführt haben, sind Krankheiten, die in die Bereiche Hämatologie und Onkologie fallen, wie Blutkrankheiten und Neubildungen/Krebs. Dies traf auf rund 14,1 Prozent der EM-Neurentner und damit auf über 24.200 Personen zu.

Im Vier-Jahres-Vergleich hat sich hier wenig geändert. Die Anzahl der von dieser Diagnose betroffenen EM-Neurentner lag hier zwischen knapp 23.300 Personen (2023) und fast 24.300 Personen (2021).

Der dritthäufigste Auslöser einer EM-Rente sind Leiden, die zur Indikationsgruppe der Neurologie gehören. Zur Neurologie zählen Nerven- oder Muskelerkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Multiple Sklerose, aber auch Demenz. Letztes Jahr erlitten circa 13,3 Prozent und damit knapp 22.800 der EM-Neurentner wegen einer Erkrankung, die dieser Indikationsgruppe zuzurechnen ist, eine Erwerbsminderung.

Seit 2021 ist diesbezüglich ein leichter Anstieg bei der Anzahl und beim Anteil der betroffenen EM-Neurentner festzustellen. 2021 waren neurologische Leiden noch die Ursache für eine EM-Rente bei 12,2 Prozent der Neurentner (knapp 20.200 Betroffene). 2022 waren es 12,5 Prozent (circa 20.500 EM-Neurentner) und 2023 12,8 Prozent (über 21.000 Personen).

Weniger Erwerbsgeminderte durch orthopädische Leiden

Im Gegensatz dazu fielen im Jahr 2024 gegenüber den Vorjahren 2021 bis 2023 der Anteil und die Anzahl der Personen, bei denen eine Erwerbsminderung durch Leiden, die der Orthopädie zuzurechnen sind, verursacht wurden. Dazu zählen Verletzungen, Erkrankungen oder Fehlbildungen des Stütz- und Bewegungsapparates, also des Skeletts, der Knochen, Sehnen, Bänder und Muskeln, wie zum Beispiel Arthrose.

Diese Leiden sind der vierthäufigste Grund einer EM-Rente bei Neurentnern, denn über 17.000 Personen hatten deswegen im Jahr 2024 erstmalig einen Bezug einer EM-Rente. Das waren über 9,9 Prozent der EM-Neurentner.

Im Jahr davor traf dies noch auf knapp 17.400 Personen (10,6 Prozent der Neurentner), 2022 auf 18.500 Menschen (11,3 Prozent der Neurentner) und 2021 auf über 19.000 Betroffene (11,5 Prozent der Neurentner) zu.

Damit war bei mehr als drei von vier EM-Neurentnern, konkret bei über 77,6 Prozent, eine Erkrankung aus den vier Hauptindikationsgruppen Psychosomatik/Psychotherapie, Hämatologie/Onkologie, Neurologie und Orthopädie die Ursache für die Erwerbsminderung. Zudem hat sich seit 2021 die Rangfolge der vier genannten Indikationsgruppen, die am häufigsten zu einer EM-Rente führten, nicht verändert.

Krankheiten, die seltener eine Erwerbsminderung auslösen

Alle übrigen Indikationsgruppen spielten dagegen eine deutlich geringere Rolle bei der Anzahl und beim Anteil der Personen, die aufgrund der jeweiligen Erkrankungen erwerbsgemindert wurden und 2024 erstmals eine entsprechende EM-Rente erhielten:

Alle anderen Hauptindikationsgruppen wie Augenheilkunde, Dermatologie (Hauterkrankungen), Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Lymphologie, Urologie und Frauenheilkunde hatten jeweils einen Anteil von unter einem Prozent.

Krankheiten, die nicht einem dieser Indikationsbereiche zuzuordnen waren und zur Erwerbsminderung führten, nahmen mit 4,1 Prozent der Neurentner (über 7.000 Betroffene) den fünften Rang der Hauptursachen für eine EM-Rente ein.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Erwerbsminderung · Gesundheitsreform · Pflegeversicherung · Rente · Senioren · Steuern
 
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